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Ich möchte einen Verein gründen – Wie geht das und was muss ich bedenken?

Egal, ob Kultur, Sport oder soziales Engagement – gemeinsame Hobbys und Interessen bringen Menschen zusammen. Am Anfang stehen vielleicht regelmäßiger Austausch und lockere Treffen. Doch wenn die Gruppe wächst und die gemeinsamen Aktivitäten organisierter werden, stellt sich mitunter die Frage, ob eine Vereinsgründung nicht sinnvoll wäre. Organisatorisch, rechtlich und finanziell kann so ein formeller Zusammenschluss Vorteile bringen. Aber wie funktioniert das eigentlich mit der Vereinsgründung? Und was sollten Interessierte dabei beachten?

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Rechte, Pflichten, Vorteile - warum einen Verein gründen?

Du bist in einer Gruppe aktiv, die darüber nachdenkt, sich vereinsmäßig zu organisieren? Dann kommt die beste Nachricht für euch zuerst: Das Recht dazu hat in Deutschland jeder. Das schreibt sogar das Grundgesetz vor. Und weit über eine halbe Million verschiedenster Vereinsorganisationen gibt es in Deutschland bereits.
Kein Wunder, denn gemeinsame Interessen auf diese Weise zu organisieren, kann Vorteile bringen. Juristisch bringt es mehr Sicherheit in Haftungsfragen. Es können Steuervorteile genutzt werden. Die Zusammenarbeit lässt sich besser organisieren und sie erhält formellere Strukturen. Und je nach Vereinsausrichtung kommen sogar öffentliche Fördermittel für die Vereinsaktivitäten infrage.
Allerdings ist eine Vereinsgründung auch mit etwas Aufwand und gewissen rechtlichen Vorgaben verbunden. Ihr solltet also vorher wissen, worauf es ankommt und was ihr beachten müsst.

Die Rechtsform für den Verein: eingetragen oder nicht eingetragen?

Bei einer Vereinsgründung kommen verschiedene Rechtsformen infrage. Hauptsächlich wird allerdings zwischen nicht eingetragenen und eingetragenen Vereinen (e.V.) unterschieden. Eingetragene Vereine stehen offiziell im Vereinsregister, das von den Amtsgerichten geführt wird. Während der nicht eingetragene Verein rechtlich eine Körperschaft ist, wird der eingetragene als juristische Person behandelt. Er bietet mehr Rechtssicherheit, vor allem weil er ein Vereinsvermögen bilden darf und die Mitglieder weitgehend aus der persönlichen Haftung entbindet. Allerdings ist das Vereinsgründungsverfahren etwas aufwendiger.

 

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Einen eingetragenen Verein gründen: Ablauf und Tipps

Ein nicht eingetragener Verein braucht im Wesentlichen nur mindestens zwei Mitglieder und eine Satzung, die aber keine besondere Form erfüllen muss.
Bei Eintragung in ein Vereinsregister müssen hingegen Vorgaben erfüllt werden, aus denen sich verschiedene Aufgaben und Pflichten ergeben:

Gründungsversammlung

Mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder müssen im Rahmen einer Gründungsversammlung eine Vereinssatzung beschließen und diese unterzeichnen. Was die Satzung mindestens enthalten muss, ist gesetzlich geregelt (§§ 57 und 58 BGB). Ein Vorstand muss gewählt werden. Die Sitzung wird in einem Gründungsprotokoll dokumentiert.

Registereintragung

Die Satzung und das Gründungsprotokoll müssen notariell beglaubigt werden. Zusammen mit einem Anmeldeschreiben können die Dokumente dann beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Spätere Änderungen des Vorstandes oder der Satzung müssen dem Gericht mitgeteilt werden.
Die Mitgliederzahl darf nach der Registereintragung nicht unter drei sinken.

Gemeinnützigkeit beantragen

Steuervorteile und Förderungen sind für Vereine an den Status der Gemeinnützigkeit gebunden. Das bedeutet, dass sie primär keinen kommerziellen Zweck verfolgen dürfen, sondern einem ideellen Zweck dienen müssen.
Den Status prüft und erteilt das Finanzamt. Auch hier muss die Satzung eingereicht werden. Das ist auch schon vor der Registereintragung möglich. Später hat das Finanzamt das Recht, Einsicht in die Vereinsfinanzen zu nehmen, um den Gemeinnützigkeits-Status zu prüfen.

Vereinskonto eröffnen

Für die Vereinsfinanzen wird ein eigenes Konto benötigt. Einige Banken bieten dafür spezielle Kontoformate an. Erkundigt euch am besten vorab bei der Bank eurer Wahl, welche Nachweise für die Eröffnung eines entsprechenden Kontos verlangt werden.

NICHT eingetragenen Verein gründen

Zur Gründung eines nicht eingetragenen Vereins sind mindestens zwei volljährige Gründungsmitglieder erforderlich. Diese müssen eine Gründungsversammlung einberufen, eine Vereinssatzung verfassen und den Vorstand wählen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass nicht eingetragene Vereine sich beim Finanzamt als gemeinnützig anerkennen lassen können.

Arbeitsaufteilung organisieren

Eine Vereinsgründung ist gar nicht so aufwendig und kompliziert, wie es vielleicht klingt. Dennoch werdet ihr etwas Mühe investieren müssen. Und auch nach der erfolgreichen Gründung gehören zum Vereinsleben gewisse Aufgaben und Pflichten. Die Buchführung, das Vereinsmanagement, die Pflege von Vereinseigentum, die Organisation von Aktivitäten und Mitgliederversammlungen oder die Öffentlichkeitsarbeit sind nur einige Beispiele. Zum Glück gilt in den meisten Vereinen: „Geteilte Arbeit ist halbe Arbeit“.
Ihr solltet frühzeitig überlegen, wie ihr mit der nötigen Effizienz die Vereinsarbeit organisieren und aufteilen könnt und das gegebenenfalls auch in die Vereinssatzung aufnehmen.
Beim Vereinsmanagement üblich sind sogenannte Arbeitsstunden oder Vereinsstunden. Neben einem Mitgliedsbeitrag muss bei diesem Modell jedes Vereinsmitglied eine festgelegte Anzahl an Stunden in die Vereinsarbeit investieren. Es kann viel Zeit und Kosten sparen, wenn Vereinsaufgaben auf diese Weise in Eigenleistung erledigt werden.
Arbeitsstunden müssen allerdings gewissenhaft verwaltet werden, damit es nicht zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten kommt. Dazu könnt ihr euch auch beim Vereinsmanagement die Automatisierung und Digitalisierung zunutze machen. Die passende Software sorgt für Effizienz bei der Vereinsverwaltung. Dafür haben wir hier bei Vereinsstunden das Angebot, dass ihr die ersten 12 Monate unsere moderne Vereinsverwaltung kostenlos nutzen könnt. Ohne die Angabe von Zahlungsdaten und nur für die ersten 50 Vereine! Klickt einfach auf diesen Link und profitiert automatisch von diesem exklusiven Angebot.

Und die Kosten?

Für eine Vereinsgründung braucht ihr nicht viel Startkapital. Für die Eintragung bei Gericht und für notarielle Beglaubigungen fallen überschaubare Gebühren an. Sie können etwas variieren, liegen aber im Regelfall bei rund 150 €.
Wird für die Erstellung der Vereinssatzung ein Rechtsanwalt hinzugezogen, fallen dafür natürlich zusätzliche Kosten an.
Aber ihr werdet auch später Geld für laufende Kosten, Anschaffungen und Aktivitäten benötigen. Ihr müsst deshalb bei der Vereinsgründung auch an die Festlegung von Mitgliedsbeiträgen denken und eure Vereinsfinanzen kalkulieren.

Fazit: Gut geplant, ist halb gegründet

GEWINNERINNEN!!!
Wenn ihr euren gemeinsamen Interessen in organisierter Form nachgehen möchtet, kann die Vereinsgründung eine gute Option sein. Aber sie sollte gut überlegt und geplant werden, zumindest, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handeln soll.
Ein Vereinszusammenschluss hat sicher Vorteile, aber wo Geld und Zeit investiert werden müssen, drohen auch Unstimmigkeiten. Sie zu vermeiden, ist eine Frage guter Kommunikation und Organisation. Deshalb solltet ihr neben den formellen Anforderungen bei einer Vereinsgründung unbedingt auch diese Bereiche gut planen. Auf diese Weise könnt ihr Nerven, Zeit und Kosten sparen und die guten Seiten des Vereinslebens voll genießen!

Ressourcen:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/FGG/Registersachen/Vereinsregister/index.php
https://deutsches-ehrenamt.de/verein-gruenden/die-vereinsgruendung/
https://www.vereinswiki.info/vereinsgruendung