Wissen

Mitgliedsbeiträge und Gebühren im Verein

Als Verein ist man neben Spenden oft auch auf die Mitgliedsbeiträge und weitere Gebühren von den eigenen Mitgliedern angewiesen. Aber welche Beiträge gibt es im Verein? Wie hoch sollen die Mitgliedsbeiträge sein? Wie kommt das Geld auf unser Vereinskonto und wie können wir die Abrechnungen im Verein verwalten? Auf alle diese Fragen findest du hier die richtigen Antworten:

Sportler benutzt Vereinsstunden

Unterschied Beiträge und Gebühren

Gebühren und Beiträge sind sowohl steuerlich als auch in der Praxis nicht dasselbe und man muss aufpassen diese nicht zu vermischen. Beiträge müssen nach §58 Abs. 2 BGB in der Vereinssatzung verankert sein und damit von der Mitgliederversammlung beschlossen sein. Gebühren können gegensätzlich dazu vom Vorstand beschlossen und erhoben werden.

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Welche Beiträge kann es in einem Verein geben?

In den meisten Vereinen gibt es einen Mitgliedsbeitrag, welcher auf der Grundlage zu zahlen ist, dass man Mitglied im Verein ist. Oft ist dieser nach unterschiedlichen Kriterien gestaffelt. So kann es für Jugendliche oder Kinder einen ermäßigten Satz geben oder für Familien einen geringeren Gesamtbeitrag. Beiträge werden in der Regel monatlich, pro Quartal oder jahresweise abgerechnet. Auch die Aufnahmegebühr in einen Verein fällt in diesen Bereich.

Welche Gebühren kann es in einem Verein geben?

Die Gebühren innerhalb eines Vereins unterscheiden sich stark nach der Art und dem Zweck. So kann es in einem Reitverein Stallgebühren oder Gebühren für Reitstunden geben, in einem Tennisverein treten Platznutzungsgebühren auf und in einem Luftsportverein Landegebühren oder Kosten für Sprit. Auch Getränkeverkäufe aus dem Vereinslokal können über die Vereinsgebühren abgerechnet werden.

Arbeitsstunden als Ergänzung zum Beitrag

Ein Verein kann sich dazu entscheiden zusätzlich zu den Beiträgen und Gebühren auch eine Arbeitsleistung von den Mitgliedern einzufordern und diese möglicherweise durch Geldersatzleistungen zu ersetzen. Mehr dazu gibt es hier: https://vereinsstunden.de/wissen/warum-sollte-mein-verein-arbeitsstunden-einfuhren/

Wie hoch sollte der Beitrag sein?

Sportler benutzt Vereinsstunden

Die Höhe des Mitgliedsbeitrag stellt für viele Vereine eine delikate Frage dar. Zum Einen soll sich natürlich jedes Mitglied den Beitrag leisten können und trotzdem gerne im Verein sein, zum Anderen kostet aber der Betrieb eines Vereins natürlich auch Geld. Diese Kosten müssen durch die Beiträge gedeckt werden.
Hier ein paar Richtwerte:

  • In einem Fussballverein zahlen Kinder und Jugendliche durchschnittlich zwischen 2,50 € und 3,00 €, Erwachsene ca. 6,50 € pro Monat.
  • Reitvereine nehmen je nach Sparte zwischen 50 € und 100 € pro Jahr für Jugendliche Mitglieder.
  • In einem Tennisclub zahlen Erwachsene in Deutschland je nach Ort, Vereinsgröße und Beschaffenheit sehr unterschiedliche Beiträge. 350 € pro Jahr stellen hierbei keine Seltenheit dar.

Wie müssen Beiträge und Gebühren im Verein versteuert werden?

Mitgliedsbeiträge werden steuerlich dem ideellen Bereich zugeordnet und sind damit grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Gebühren aus dem Zweckbetrieb eines Vereins, zum Beispiel die Kursgebühren eines Schwimmvereins, werden mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert. Dasselbe gilt auch für Einnahmen die dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzuschreiben sind.
Einnahmen die über den Zweckbetrieb hinausgehen und damit in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zählen, werden allerdings mit dem jeweils üblichen Umsatzsteuersatz von 19% oder dem ermäßigten von 7% fällig.
Sowohl der ideelle, als auch der Zweckbetrieb des Vereins und dessen Vermögensverwaltung sind bei einem gemeinnützigen Verein von der Körperschaftssteuer ausgenommen. Das gilt allerdings nicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, welcher der Körperschaftssteuer unterliegt.
Sollte euer Verein als Kleinunternehmer gelten entfällt jegliche Umsatzsteuerpflicht.

Zahlungsarten

Lastschrift

In vielen Vereinen ist es üblich Gebühren und Beiträge via Lastschrift einfach vom Konto des Mitglieds einzuziehen. Dafür wird nur die IBAN des Mitglieds und ein persönlich unterschriebenes SEPA Mandat benötigt. Selbstverständlich ist der Verein trotzdem dazu verpflichtet einen Beleg in Form einer Rechnung auszustellen.

Rechnung / Überweisung

Ein weiterer Weg an das Geld zu kommen ist es dem Mitglied eine Rechnung zu schicken und zur Überweisung auf das Vereinskonto zu bitten. Das hat oft den Nachteil, dass es länger dauert und beim Mitglied untergehen kann. Dann muss man dem Geld hinterherrennen und das Mitglied an die Zahlung erinnern.

Barkasse

Nichts hindert einen Verein daran die Mitgliedsbeiträge in Bar zu empfangen und in einer Barkasse zu lagern. Von dieser Möglichkeit raten wir allerdings strikt ab, da es sehr viel komplizierter ist eine Barkasse ordentlich zu führen und gleichzeitig ist sie auch unsicher als ein Konto bei einer Bank.

Wie soll man da den Überblick behalten?

Bei alldem nicht durcheinander zu kommen ist kein leichtes Unterfangen. Mit der einfachen Vereinsverwaltung von Vereinsstunden haben wir eine Möglichkeit geschaffen euch die Arbeit abzunehmen und die Mitgliedsverwaltung noch einfacher zu gestalten. Wenn du mehr dazu erfahren möchtest, kannst du entweder hier weiterlesen, oder jetzt direkt Vereinsstunden kostenlos ausprobieren.

Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung, Garantie und/oder Gewähr für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Eine Haftung, auch im Einzelfall, ist ausgeschlossen.
Wir sind keine Steuerberater und dieser Beitrag ist nicht als Steuerberatung anzusehen. Für rechtsverbindliche Beratung bitte den Steuerberater zu Rate ziehen.

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Mitgliedsbeiträge und Gebühren im Verein

Als Verein ist man neben Spenden oft auch auf die Mitgliedsbeiträge und weitere Gebühren von den eigenen Mitgliedern angewiesen. Aber welche Beiträge gibt es im Verein? Wie hoch sollen die Mitgliedsbeiträge sein? Wie kommt das Geld auf unser Vereinskonto und wie können wir die Abrechnungen im Verein verwalten? Auf alle diese Fragen findest du hier die richtigen Antworten:

Sportler benutzt Vereinsstunden

Unterschied Beiträge und Gebühren

Gebühren und Beiträge sind sowohl steuerlich als auch in der Praxis nicht dasselbe und man muss aufpassen diese nicht zu vermischen. Beiträge müssen nach §58 Abs. 2 BGB in der Vereinssatzung verankert sein und damit von der Mitgliederversammlung beschlossen sein. Gebühren können gegensätzlich dazu vom Vorstand beschlossen und erhoben werden.

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Welche Beiträge kann es in einem Verein geben?

In den meisten Vereinen gibt es einen Mitgliedsbeitrag, welcher auf der Grundlage zu zahlen ist, dass man Mitglied im Verein ist. Oft ist dieser nach unterschiedlichen Kriterien gestaffelt. So kann es für Jugendliche oder Kinder einen ermäßigten Satz geben oder für Familien einen geringeren Gesamtbeitrag. Beiträge werden in der Regel monatlich, pro Quartal oder jahresweise abgerechnet. Auch die Aufnahmegebühr in einen Verein fällt in diesen Bereich.

Welche Gebühren kann es in einem Verein geben?

Die Gebühren innerhalb eines Vereins unterscheiden sich stark nach der Art und dem Zweck. So kann es in einem Reitverein Stallgebühren oder Gebühren für Reitstunden geben, in einem Tennisverein treten Platznutzungsgebühren auf und in einem Luftsportverein Landegebühren oder Kosten für Sprit. Auch Getränkeverkäufe aus dem Vereinslokal können über die Vereinsgebühren abgerechnet werden.

Arbeitsstunden als Ergänzung zum Beitrag

Ein Verein kann sich dazu entscheiden zusätzlich zu den Beiträgen und Gebühren auch eine Arbeitsleistung von den Mitgliedern einzufordern und diese möglicherweise durch Geldersatzleistungen zu ersetzen. Mehr dazu gibt es hier: https://vereinsstunden.de/wissen/warum-sollte-mein-verein-arbeitsstunden-einfuhren/

Wie hoch sollte der Beitrag sein?

Sportler benutzt Vereinsstunden

Die Höhe des Mitgliedsbeitrag stellt für viele Vereine eine delikate Frage dar. Zum Einen soll sich natürlich jedes Mitglied den Beitrag leisten können und trotzdem gerne im Verein sein, zum Anderen kostet aber der Betrieb eines Vereins natürlich auch Geld. Diese Kosten müssen durch die Beiträge gedeckt werden.
Hier ein paar Richtwerte:

  • In einem Fussballverein zahlen Kinder und Jugendliche durchschnittlich zwischen 2,50 € und 3,00 €, Erwachsene ca. 6,50 € pro Monat.
  • Reitvereine nehmen je nach Sparte zwischen 50 € und 100 € pro Jahr für Jugendliche Mitglieder.
  • In einem Tennisclub zahlen Erwachsene in Deutschland je nach Ort, Vereinsgröße und Beschaffenheit sehr unterschiedliche Beiträge. 350 € pro Jahr stellen hierbei keine Seltenheit dar.

Wie müssen Beiträge und Gebühren im Verein versteuert werden?

Mitgliedsbeiträge werden steuerlich dem ideellen Bereich zugeordnet und sind damit grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Gebühren aus dem Zweckbetrieb eines Vereins, zum Beispiel die Kursgebühren eines Schwimmvereins, werden mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert. Dasselbe gilt auch für Einnahmen die dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzuschreiben sind.
Einnahmen die über den Zweckbetrieb hinausgehen und damit in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins zählen, werden allerdings mit dem jeweils üblichen Umsatzsteuersatz von 19% oder dem ermäßigten von 7% fällig.
Sowohl der ideelle, als auch der Zweckbetrieb des Vereins und dessen Vermögensverwaltung sind bei einem gemeinnützigen Verein von der Körperschaftssteuer ausgenommen. Das gilt allerdings nicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, welcher der Körperschaftssteuer unterliegt.
Sollte euer Verein als Kleinunternehmer gelten entfällt jegliche Umsatzsteuerpflicht.

Zahlungsarten

Lastschrift

In vielen Vereinen ist es üblich Gebühren und Beiträge via Lastschrift einfach vom Konto des Mitglieds einzuziehen. Dafür wird nur die IBAN des Mitglieds und ein persönlich unterschriebenes SEPA Mandat benötigt. Selbstverständlich ist der Verein trotzdem dazu verpflichtet einen Beleg in Form einer Rechnung auszustellen.

Rechnung / Überweisung

Ein weiterer Weg an das Geld zu kommen ist es dem Mitglied eine Rechnung zu schicken und zur Überweisung auf das Vereinskonto zu bitten. Das hat oft den Nachteil, dass es länger dauert und beim Mitglied untergehen kann. Dann muss man dem Geld hinterherrennen und das Mitglied an die Zahlung erinnern.

Barkasse

Nichts hindert einen Verein daran die Mitgliedsbeiträge in Bar zu empfangen und in einer Barkasse zu lagern. Von dieser Möglichkeit raten wir allerdings strikt ab, da es sehr viel komplizierter ist eine Barkasse ordentlich zu führen und gleichzeitig ist sie auch unsicher als ein Konto bei einer Bank.

Wie soll man da den Überblick behalten?

Bei alldem nicht durcheinander zu kommen ist kein leichtes Unterfangen. Mit der einfachen Vereinsverwaltung von Vereinsstunden haben wir eine Möglichkeit geschaffen euch die Arbeit abzunehmen und die Mitgliedsverwaltung noch einfacher zu gestalten. Wenn du mehr dazu erfahren möchtest, kannst du entweder hier weiterlesen, oder jetzt direkt Vereinsstunden kostenlos ausprobieren.

Der Inhalt wurde mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung, Garantie und/oder Gewähr für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen. Eine Haftung, auch im Einzelfall, ist ausgeschlossen.
Wir sind keine Steuerberater und dieser Beitrag ist nicht als Steuerberatung anzusehen. Für rechtsverbindliche Beratung bitte den Steuerberater zu Rate ziehen.