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Wie du eine Vereinssatzung für Arbeitsstunden erstellst

Viele Vereine treffen sich regelmäßig, um gemeinsam ein bestimmtes Ziel zu erreichen - sei es auf sportlichem, kulturellem oder gesellschaftlichem Gebiet. Um dieses Ziel auch langfristig zu erreichen, bedarf es einer funktionierenden, organisierten Gemeinschaft. Um das zu ermöglichen, ist eine Satzung unerlässlich. In ihr wird verankert, wie der Verein organisiert wird und wie er seine Ziele erreichen kann. In diesem Beitrag gehen wir auf die Frage ein, was alles in einer Vereinssatzung stehen muss, damit ein Verein Pflichtarbeitsstunden einführen darf. Es empfiehlt sich, eine solche Regelung mit in die Satzung aufzunehmen, um auf unerwartete Umstände vorbereitet zu sein.

Eine Satzung zu erstellen kann kompliziert sein.

Die Problematik bei einer Vereinssatzung

Stell dir vor, du bist in einem Reitverein: Ein heikles Thema ist hier sicherlich die Erfüllung von Arbeitsdiensten. Um den Jahresbeitrag niedrig zu halten, greifen viele Vereine auf die Pflichtdienste ihrer Mitglieder zurück. Allerdings regeln sie diese auf der Basis freiwilliger Teilnahme, was nicht immer zu zufriedenstellenden Ergebnissen beim Vereinsmanagement führt. Es wird immer Mitglieder geben, die sich bereit erklären, ihre Arbeitskraft freiwillig zur Verfügung zu stellen und welche, die dies nicht tun. Um hier eine Verteilung der Lasten auf alle Mitglieder zu gewährleisten, ordnen daher viele Vereine eine bestimmte Anzahl an Stunden an, die jährlich von den Mitgliedern erbracht werden müssen. Sollten diese nicht abgeleistet werden, sehen viele Klubs entsprechende Ersatzzahlungen vor.

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Die rechtlichen Voraussetzungen

Die Rechtsprechung lässt es zu, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Beiträge eines Vereinsmitglieds durch das Erbringen von Ersatzleistungen erbracht wird. Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass diese Arbeitsdienste in der Vereinssatzung genannt werden. Ein Verweis auf eine Regelung außerhalb der Vereinssatzung reicht nicht aus. Die Mitgliederversammlung beschließt die Anzahl der jährlichen Stunden, die erbracht werden müssen. Als Alternative kann das Mitglied die Stunden durch die Zahlung eines Geldbetrages abgelten. Auch dieser Betrag, der pro Stunde als Ersatzleistung zu erbringen ist, muss in der Satzung festgehalten werden.

Die Einführung von Arbeitsstunden kann viele Vorteile haben, auf der anderen Seite ergibt sich aber auch der Nachteil, dass die Mitglieder nicht mehr über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Daher müssen sie andere Maßnahmen ergreifen, um sich im Falle eines Unfalls abzusichern.

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So kann es in der Satzung aussehen

Hier findest du ein Beispiel zur Formulierung, wie der Teil der Satzung, welcher sich mit Arbeitsstunden beschäftigt, aussehen kann:

Absatz 1. Jedes Mitglied des Vereins ist dazu verpflichtet, dem Verein bei Bedarf Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Art der zu erbringenden Leistungen werden vom Verein festgelegt. Die Anzahl der zu erbringenden Arbeitsstunden pro Jahr ist auf ... Stunden festgelegt.

Absatz 2. Mitglieder haben die Möglichkeit, die Erbringung von Arbeitsleistungen gemäß Absatz 1 durch die Zahlung eines Geldbetrags, auch Ersatzleistung genannt, abzuwenden.

Absatz 3. Die Höhe der Ersatzleistung bei Ausbleiben der verpflichtenden Arbeitsleistung beträgt … € pro nicht geleisteter Stunde. Die Abrechnung der Ersatzleistung erfolgt im Folgejahr zusammen mit der Beitragsrechnung.

Absatz 4. Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht oder das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, sind von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeits- und Dienstleistungen befreit. Es wird auch keine Ersatzleistung fällig.

Fazit

In vielen Vereinen ist es üblich, dass Mitglieder eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden im Jahr leisten müssen. Diese Regelung muss in der Satzung festgehalten werden, ansonsten ist sie nicht rechtskräftig. Als Alternative kann das Mitglied die Stunden durch die Zahlung eines Geldbetrages abgelten, aber auch das muss schriftlich in der Satzung verankert sein.

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Bitte beachte, dass wir keine professionelle juristische Beratung anbieten. Die von uns zur Verfügung gestellten Informationen und Beispiele stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen diese nicht. Die Verwendung dieser Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung und wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Umsetzung dieser Informationen entstehen können. Es wird empfohlen, eine fachkundige Person oder Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zu konsultieren, bevor eine Satzung für einen Verein verfasst wird.